Abrechnung
Nach Abschluss Ihrer Therapie wird wie folgt abgerechnet:
Bei sogenannten „Vertragspatienten“ - d.h. die Therapie erfolgte gemäß dem ÖGK-Sondervertrag - rechnen wir Ihre Therapieleistungen direkt mit der Sozialversicherung ab und Sie haben nichts weiter zu tun.
Als Patient mit anderer Verordnung erhalten Sie eine Rechnung über die durchgeführten Therapieleistungen, die Sie bitte bezahlen und im Anschluss bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung des entsprechenden Kassenanteils einreichen. Je nach Versicherungsanstalt kann der Rückerstattungsbetrag unterschiedlich sein.
Den verbleibenden Restbetrag übernimmt bei Vorhandensein eine Unfallversicherung, Privat- oder Zusatzversicherung.